Muss der Vermieter die Abrechnung für 2020 bis zum 31.12.2021 erstellen ist der Anspruch des Mieters zum 31.12.2024 verjährt. Verlangt der Mieter nach diesem Zeitpunkt die Erstellung der Abrechnung für 2020 oder die Rückforderung der geleisteten Vorauszahlungen kann der Vermieter die Einrede der Verjährung erheben.