Betriebskostenabrechnung Frist: Erstellung der Abrechnung Demnach müssen Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung eine Frist von zwölf Monaten nach dem Abrechnungszeitraum einhalten. Die Abrechnung für den Zeitraum Januar- Dezember 2021 muss also bis spätestens 31. Dezember 2022 an den Mieter zugestellt werden.